Das OLG Oldenburg hat in einer aktuellen Entscheidung (2SsRs 220/09) die Winterreifenpflicht für Autofahrer, die letztes Jahr eingeführt wurde, für verfassungswidrig erklärt.
Es sei unklar, was "eine geeignete Winterbereifung" sei. Aus der StVO ergebe sich nicht, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Wetterverhältnisse aufweisen müssen - dies sei weder durch gesetzliche noch technische Vorschriften geregelt. Für Autofahrer sei deshalb nicht erkennbar, welche Reifen als ungeeignet bei winterlichen Verhältnissen seien.