Iserlohn, 16.03.2020:
Liebe Freunde der Kanzlei Harmuth & Kollegen! In Zeiten von Corona müssen die staatlichen Organe leistungsfähig bleiben, somit auch unsere Gerichtsbarkeit. Daran knüpft die Tätigkeit der Anwaltschaft an. Wenn nämlich keine Anwälte mehr da wären, würden die mündlichen Verhandlungen vor Gericht ausfallen. Auch werden sich Ihre rechtlichen Probleme durch das Corona-Virus nicht von selbst lösen, sondern eher zunehmen. Wir wissen das!
Deshalb: So lange wir nicht infiziert sind, halten wir die Stellung und sind auch weiterhin wie gewohnt für Sie da!