Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 01.10.2019 ein bedeutsames Urteil bzgl. Cookie-Informationspflichten von Webseitenbetreibern gefällt (EuGH Luxemburg, zu dem AZ: C-673/17). Die Parteien dieses Rechtsstreits waren die Verbraucherzentrale Bundesverband und der Gewinnspielfirma Planet49. In dem Urteil stärkte das Gericht nun die Rechte der Internetnutzer.
Dem Urteil zufolge müssen Webseitenbetreiber die Nutzer zukünftig deutlich ausführlicher über die Sammlung von Nutzerdaten und die Verwendung von Cookies informieren, als dies i.d.R. bisher geschieht. Außerdem müssen Nutzer der geplanten Cookie-Nutzung durch den Betreiber nunmehr explizit zustimmen. Demnach reicht es nicht aus, so das Gericht, dass Nutzer 1x bestätigen, dass sie die vorhandenen Cookie-Informationen gelesen und verstanden haben. Im hiesigen Fall hatte die Gewinnspielfirma die Häkchen zur Zustimmung der Nutzer zur Cookie-Verwendung bereits vorab gesetzt. Der Nutzer musste somit nur noch auf "Ok" drücken. Damit Betreiber von Internetseiten juristisch auf der sicheren Seite sind, müssen Nutzer aber selbst aktiv ein Häkchen setzen. Obwohl die europäische Cookie-Richtlinie diese explizite Zustimmung eigentlich schon seit 2009 fordert, hält sich in Deutschland kaum einer an diese Vorschrift.
Für Webseitenbetreiber dürfte das Urteil eigentlich nicht überraschend kommen, denn bereits vor einiger Zeit wurde seitens der Mitglieder der Datenschutzkonferenz publiziert, dass das Telemediengesetz, auf welches sich viele hierzulande berufen, hier nicht anwendbar sein dürfte. Webseitenbetreiber müssten sich stattdessen auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berufen. Dieses Urteil könnte aber dazu führen, dass nun viele Internetseitenbetreiber abgemahnt werden, da die Problematik durch das Urteil erst vielen bekannt wurde.