- Die Renten steigen zur Mitte des Jahres 2022 deutlich um ca. 4-6 %. Die genauen Anpassungssätze stehen jedoch derzeit noch nicht fest.
- Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern noch bis zum 31.03.2022 einen Corona-Bonus in Höhe von 1.500 € pro Person auszahlen.
- Die sog. "Düsseldorfer Tabelle" wurde zum 01.01.2022 angepasst, sodass der Kindes-Unterhalt für getrennt lebende Eltern steigt.
- Für Kaufverträge, die ab Januar geschlossen werden, gilt eine neue Beweislastregel gem. §477 BGB. Bisher wurde bei Fehlern/Defekten/Mängeln innerhalb von 6 Monaten nach Kauf angenommen, dass diese schon beim Kauf vorlagen. Diese Frist wird nun auf 12 Monate verlängert.
- Autofahrer müssen bald mind. 2 medizinische Masken im Fahrzeug (Verbandskasten) dabei haben. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen Regel ist noch nicht bekannt.
- Die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge wird bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Der Zuschuss beträgt beim Kauf bis zu 9.000 €.
- Beschäftigte im Gesundheitswesen, z.B. Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten, Geburtshäusern o.Ä., müssen ab dem 15.03.2022 (befristet) bis zum Jahresende nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Ein Genesenennachweis/ärztliches Attest, sofern jemand nicht geimpft werden kann, wird ebenfalls akzeptiert.
Weitere Änderungen ab 2022
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